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Testament

Es gibt zwei Arten des Testaments. Das eigenhändig und handschriftlich verfasste Testament und das beim Notar verfasste Testament.

Eigenhändiges Testament

Das eigenhändige Testament muss handschriftlich vom Erblasser verfasst und unterschrieben werden. Ebenfalls müssen Ort und Datum in der Niederschrift enthalten sein.

Ehepaare können ein gemeinschaftliches Testament errichten. In diesem Fall müssen beide das von einem Ehepartner handschriftlich erstellte Testament unterschreiben. Um Missverständnisse auszuschließen, hat die Unterschrift mit vollem Vor- und Zunamen zu erfolgen.

Notarielles Testament

Das von einem Notar erstellte Testament wird immer amtlich verwahrt. Die Öffnung erfolgt beim Tode des Erblassers. Das Erbrecht ist, wie das Steuerrecht, sehr umfangreich. Wir empfehlen daher eine Beratung durch einen Anwalt oder Notar.


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